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KI-Steuer: Was Wildbergers Vorstoß für Unternehmen bedeutet

KI-generiert, redaktionell von 8thsense ausgewählt, geprüft und freigegeben. EU AI Act, Art. 50

KI-Steuer: Was Wildbergers Vorstoß für Unternehmen bedeutet

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat eine Steuer auf Umsätze mit Künstlicher Intelligenz ins Spiel gebracht. Mit dem Geld sollen Umschulungen und der Umbau des Arbeitsmarkts finanziert werden. Wenige Stunden später klang er deutlich zurückhaltender: Er wolle Wachstum durch KI und rede nicht über neue Steuern. Für Geschäftsführer im Mittelstand stellt sich damit vor allem eine Frage: Muss man das jetzt in die Planung von KI-Projekten einpreisen?

Was Wildberger gesagt hat

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel, erschienen am 13. Oktober 2026, sagte Wildberger laut dpa: „Den extrem hohen Umsatz mit dieser Technologie müssen wir besteuern, und mit dem Geld können wir den Umbau finanzieren.“ Und weiter: „Wenn hierzulande Wachstum und Wertschöpfung entstehen, müssen hierzulande auch Steuern gezahlt werden.“ (Quelle: heise.de) Der Minister erwartet, dass KI die Arbeitswelt grundlegend verändert. Langfristig entstehe zwar mehr Beschäftigung, aber in anderen Berufen als heute. Umschulungen und neue Tätigkeiten, etwa im Handwerk oder in der Pflege, müssten finanziert werden. Die Idee ist nicht neu: Microsoft-Gründer Bill Gates fordert seit Längerem eine Steuer auf Roboter und KI, um den Anreiz zu senken, Menschen durch Maschinen zu ersetzen (Quelle: computerbase.de).

Am selben Tag schon relativiert

Noch am Dienstag sagte Wildberger in einem Interview mit RTL und ntv: „Ich will Wachstum durch KI und rede nicht über neue Steuern.“ Mit dem Wachstum kämen mehr Einnahmen, „und das andere diskutieren wir dann“. Eine Besteuerung der Tech-Konzerne sei „eine Diskussion, die können wir führen“. Zugleich stellte er die Grundsatzfrage selbst: „Wie können wir etwas besteuern, was wir selber in der Wertschöpfung nicht beherrschen?“ (Quelle: it-journal.de, Meldung der dts Nachrichtenagentur). Ein ausdrückliches Zurückrudern ist das nicht, aber die Botschaft hat sich binnen Stunden von „müssen wir besteuern“ zu „diskutieren wir dann“ verschoben. Das Interview im Tagesspiegel selbst steht hinter einer Bezahlschranke (Quelle: tagesspiegel.de).

Was völlig offen ist

Ein Konzept gibt es bislang nicht. Wie die Besteuerung aussehen soll, hat der Minister nicht erläutert. Damit fehlen alle Punkte, die für Unternehmen überhaupt erst rechenbar wären:

  • Steuersatz und Bemessungsgrundlage: Kein Prozentsatz, keine Schwelle, kein Entwurf.
  • Wer zahlt: Ob nur große KI-Anbieter gemeint sind oder auch Firmen, die KI in eigene Produkte einbauen, ist unklar.
  • Abgrenzung: Was ein „KI-Umsatz“ ist, wenn KI in Cloud-Paketen, Office-Abos oder Werbeplattformen steckt, ist nicht definiert.
  • Zeitplan: Es gibt weder einen Gesetzentwurf noch einen Kabinettsbeschluss.

Auch in der Koalition ist die Richtung nicht festgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte Anfang September auf einer Klausur über eine Übergewinnsteuer für KI-Konzerne diskutiert. Im Beschlusspapier blieb davon wenig Konkretes übrig, greifbar ist vor allem eine faire Gewerbesteuer für Rechenzentren, die bisher wegen ihrer geringen Lohnsumme vor Ort kaum Gewerbesteuer abwerfen (Quelle: computerbase.de).

Würden KI-Abos teurer?

Das lässt sich heute nicht seriös beantworten, aber es gibt einen Präzedenzfall aus der Nachbarschaft. Österreich erhebt eine Digitalsteuer von 5 Prozent auf Online-Werbung. Google gibt diese Abgabe seit dem 1. November 2020 als Aufschlag auf die Rechnung an Werbekunden weiter, ebenso Abgaben in Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien (Quelle: support.google.com). Die Steuer zielt formal auf den Konzern, bezahlt wird sie am Ende vom Handwerksbetrieb, der in Linz Anzeigen schaltet. Es ist plausibel, dass eine deutsche Umsatzsteuer auf KI ähnlich durchgereicht würde, etwa als Aufschlag auf ChatGPT-, Copilot- oder API-Rechnungen. Belegt ist das nicht, solange es kein Modell gibt. Und Wildberger deutet das Kernproblem mit seiner Frage nach der Wertschöpfung selbst an: Die führenden KI-Anbieter sitzen überwiegend nicht in Deutschland.

Was das für Unternehmen bedeutet

Kurzfristig: nichts. Es gibt keinen Gesetzentwurf, keinen Satz, keinen Termin, und der Urheber des Vorschlags hat ihn noch am selben Tag eingeordnet. Wer deshalb ein geplantes KI-Projekt aufschiebt, verliert Zeit, ohne Geld zu sparen. Ein Pflegedienst, der die Tourenplanung automatisiert, oder eine Tanzschule, die Anfragen per KI vorsortiert, rechnet heute mit Lizenzkosten im zweistelligen Euro-Bereich pro Nutzer und Monat. Selbst ein Aufschlag von einigen Prozent würde an der Wirtschaftlichkeit solcher Projekte wenig ändern, entscheidend bleibt die eingesparte Arbeitszeit.

Sinnvoll ist trotzdem ein nüchterner Blick auf die eigene Kostenstruktur. Wer KI-Dienste nutzt, sollte wissen, welche Verträge Preisanpassungsklauseln für Steuern und Abgaben enthalten und wie stark ein Prozess an einem einzelnen Anbieter hängt. Bei der Prozessautomatisierung mit KI zahlt es sich ohnehin aus, Workflows so zu bauen, dass sich das Modell im Hintergrund austauschen lässt. Das schützt vor Preissprüngen, egal ob sie aus Berlin oder aus dem Silicon Valley kommen. Die Debatte um eine KI-Steuer ist ein Signal, dass die Politik den Umbau des Arbeitsmarkts finanzieren will. Für die Weiterbildung im eigenen Team zu sorgen, ist ohnehin Aufgabe der Unternehmen, mit oder ohne neue Steuer.

Quellen

Weiterführend: KI-Automation für den Mittelstand — wie 8thsense Geschäftsprozesse analysiert und automatisiert.

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